Weigerung, auf auswärtige Baustelle mitzufahren : OGH 8 Ob A 116/97k v.12.6.1997

Begründet der AN seine Weigerung, auf eine auswärtige Baustelle mitzufahren, mit dem Wunsch, zu Mittag wieder zu Hause zu sein, kann von einer entschlossenen Weigerung, die eine Ermahnung sinnlos erscheinen hätte lassen, nicht gesprochen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (16 (1998) Nr.1 S.28-29)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.011 Arbeitspflicht
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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