Unterlassung der Sicherung von Betriebseinrichtungen : VwGH 96/02/0096 v.27.6.1997

Die Bestrafung eines Geschäftsführers wegen Unterlassung der Sicherung einer Betriebseinrichtung auf einer Baustelle ohne Darlegung, welche konkrete Gefahrenstelle diese Betriebseinrichtung (hier: "Schalungsteile") aufgewiesen hat, ist rechtswidrig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.12.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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