Unterlassung der Sicherung von Betriebseinrichtungen : VwGH 96/02/0096 v.27.6.1997
Die Bestrafung eines Geschäftsführers wegen Unterlassung der Sicherung einer Betriebseinrichtung auf einer Baustelle ohne Darlegung, welche konkrete Gefahrenstelle diese Betriebseinrichtung (hier: "Schalungsteile") aufgewiesen hat, ist rechtswidrig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.12.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-920217 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |