Rechtshilfe des Arbeitsmarktservice bei arbeits-, sozialversicherungs-, gewerbe-und steuerrechtlichen Übertretungen : BMAGS 31.401/75-1/97 v.27.8.1997
Nachdem die Behörden nicht verpflichtet sind, dem AMS Rückmeldungen über die Weiterverfolgung der eingebrachten meldungen zu geben, sind die Konsequenzen - ausgenommen für den Bereich der Arbeitsinspektorate - nicht bekannt. Die Arbeitsinspektorate nehmen die Mitteilungen des AMS in der Regel zum An...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.96 Arbeitsamt
35 Behörde 331.94 Arbeitsinspektorat |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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