Rechtshilfe des Arbeitsmarktservice bei arbeits-, sozialversicherungs-, gewerbe-und steuerrechtlichen Übertretungen : BMAGS 31.401/75-1/97 v.27.8.1997

Nachdem die Behörden nicht verpflichtet sind, dem AMS Rückmeldungen über die Weiterverfolgung der eingebrachten meldungen zu geben, sind die Konsequenzen - ausgenommen für den Bereich der Arbeitsinspektorate - nicht bekannt. Die Arbeitsinspektorate nehmen die Mitteilungen des AMS in der Regel zum An...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.96 Arbeitsamt
35 Behörde
331.94 Arbeitsinspektorat
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.96 Arbeitsamt Dokument Nr. A-920187 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage