Sonderklasse: Primarius muss Honorar offenlegen : OGH 9 ObA 69/97 v.1.10.1997
Nachgeordnete Ärzte, die an der Behandlung von Sonderklasse-Patienten mitwirken, dürfen laut OGH-Urteil vom Chef verlangen, die Einnahmen zur internen Abrechnung offenzulegen.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.257 Arzthonorar
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Nachgeordnete Ärzte, die an der Behandlung von Sonderklasse-Patienten mitwirken, dürfen laut OGH-Urteil vom Chef verlangen, die Einnahmen zur internen Abrechnung offenzulegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |