Sonderklasse: Primarius muss Honorar offenlegen : OGH 9 ObA 69/97 v.1.10.1997

Nachgeordnete Ärzte, die an der Behandlung von Sonderklasse-Patienten mitwirken, dürfen laut OGH-Urteil vom Chef verlangen, die Einnahmen zur internen Abrechnung offenzulegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.257 Arzthonorar
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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