Keine Entlassung wegen Ehestörung : OLG Wien 9 Ra 45/97x v.20.6.1997
Da die Ehestörung seit Inkrafttreten des STGB 1975 nicht mehr als strafrechtlich relevanter Tatbestand gilt, kann ein solches Verhalten des Arbeitnehmers keinen Entlassungsgrund verwirklichen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
347.62 Eherecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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