Keine Entlassung wegen Ehestörung : OLG Wien 9 Ra 45/97x v.20.6.1997

Da die Ehestörung seit Inkrafttreten des STGB 1975 nicht mehr als strafrechtlich relevanter Tatbestand gilt, kann ein solches Verhalten des Arbeitnehmers keinen Entlassungsgrund verwirklichen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
347.62 Eherecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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