Keine Entlassung wegen Ehestörung : OLG Wien 9 Ra 45/97x v.20.6.1997
Da die Ehestörung seit Inkrafttreten des STGB 1975 nicht mehr als strafrechtlich relevanter Tatbestand gilt, kann ein solches Verhalten des Arbeitnehmers keinen Entlassungsgrund verwirklichen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
347.62 Eherecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-919042 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |