Kommissionsvorschlag: Die Qualität der europäischen Hochschulbildung fördern und verbessern
Die Zuständigkeit der Europäischen Union bei der Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung wurde in Art.126 Abs.1 des EG-Vertrages festgelegt, wonach die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich fördern soll.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Parlament (Nr.50)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.12.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.014 Bildungspolitik
341.241 Vertrag, internationaler 341.176 EU 327 Zusammenarbeit, internationale 378.14 Studium 378 Universität |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Zuständigkeit der Europäischen Union bei der Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung wurde in Art.126 Abs.1 des EG-Vertrages festgelegt, wonach die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich fördern soll. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |