Pflichtzahlanrechnung bei Behinderten : VwGH 96/08/0374 v.3.6.1997

Die Begünstigungen nach dem BEinstG werden mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens mit dem Tag des Einlangens des Antrages beim örtlich zuständigen Landesinvalidenamt wirksam. Sie werden jedoch mit dem Ersten des Monats wirksam, in dem der Antrag eingelangt ist, wenn dieser unverzüglich na...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6 Behindertenanstellung Dokument Nr. A-918299 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage