Deutschland muss Offenlegungsvorschriften für die GmbH ändern : Europäischer Gerichtshof: Die bisherige Regelung im Handelsgesetzbuch verstösst gegen europäisches Recht / EuGH Rs. C-97/96 v.4.12.1997
Die bisherige Vorschrift im Handelsgesetzbuch, dass dann, wenn der Pflicht zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird, nur Gesellschafter, Gläubiger oder der Betriebsrat die Festsetzung von Zwangsgeldern beim Registergericht beantragen können, ist mit der entsprechenden EU-Richtlinie nicht in Eink...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.12.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 GesmbH
657.37 Publizitätsvorschrift 34.038 Rechtsprechung 001.9 Information |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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