Deutschland muss Offenlegungsvorschriften für die GmbH ändern : Europäischer Gerichtshof: Die bisherige Regelung im Handelsgesetzbuch verstösst gegen europäisches Recht / EuGH Rs. C-97/96 v.4.12.1997

Die bisherige Vorschrift im Handelsgesetzbuch, dass dann, wenn der Pflicht zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird, nur Gesellschafter, Gläubiger oder der Betriebsrat die Festsetzung von Zwangsgeldern beim Registergericht beantragen können, ist mit der entsprechenden EU-Richtlinie nicht in Eink...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.12.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
657.37 Publizitätsvorschrift
34.038 Rechtsprechung
001.9 Information
Region:EU
Deutschland
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