Arbeitgeber muss falsche Vergütung beweisen : EU-Richtlinie regelt Informationspflichten des Arbeitgebers / EuGH-Urteil C-253/96 v.4.12.1997 ua

Legt ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag oder einem ähnlichen Schriftstück fest, in welche Vergütungsgruppe die Tätigkeit eines Arbeitnehmers einzuordnen ist, dann trägt er später die Beweislast, wenn er der Meinung ist, dass der Arbeitnehmer die Anforderungen nicht erfüllt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.12.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.116 Arbeitsvertrag
331.024.3 Arbeitsleistung
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung Dokument Nr. A-917293 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage