EU: Für Rechtsanwälte fallen die Grenzen

Eine neue Richtlinie gibt Anwälten in der EU das Recht, sich in anderen Mitgliedsländern niederzulassen. Zur Umsetzung gilt eine zweijährige Frist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.12.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.134 Gesetzgebung
Region:EU
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