Verjährung von Biennalvorrückungen : OLG Wien 9 Ra 210/97m v.26.8.1997, Revision unzulässig
Biennalvorrückungen sind bei der Berechnung der späteren Gehaltsdifferenz zu berücksichtigen, wenn die Fälligkeit des Biennalsprunges vor dem Verjährungszeitpunkt gelegen ist. Der Kollektivvertrag räumt dem Arbeitnehmer hier kein Gestaltungsrecht ein / Dadurch, dass ein Arbeitnehmer nicht bereits in...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Lohnpolitik
331.116 Kollektivvertrag 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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