Verjährung von Biennalvorrückungen : OLG Wien 9 Ra 210/97m v.26.8.1997, Revision unzulässig

Biennalvorrückungen sind bei der Berechnung der späteren Gehaltsdifferenz zu berücksichtigen, wenn die Fälligkeit des Biennalsprunges vor dem Verjährungszeitpunkt gelegen ist. Der Kollektivvertrag räumt dem Arbeitnehmer hier kein Gestaltungsrecht ein / Dadurch, dass ein Arbeitnehmer nicht bereits in...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Lohnpolitik
331.116 Kollektivvertrag
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.2 Lohnpolitik Dokument Nr. A-916211 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage