Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Nebenerwerbsbauern : BMAS 30.037/88-9/96 v.27.12.1996
Nach geltender Rechtslage (§ 12 Abs.6 lit b AlVG) gilt der Besitzer eines land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes nicht als arbeitslos, wenn der festgestellte Einheitswert S 54.000,- übersteigt. Damit wird ein mit der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG vergleichbarer Wert geschaffen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
631.116 Nebenerwerbsbauer 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach geltender Rechtslage (§ 12 Abs.6 lit b AlVG) gilt der Besitzer eines land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes nicht als arbeitslos, wenn der festgestellte Einheitswert S 54.000,- übersteigt. Damit wird ein mit der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG vergleichbarer Wert geschaffen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |