Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Nebenerwerbsbauern : BMAS 30.037/88-9/96 v.27.12.1996
Nach geltender Rechtslage (§ 12 Abs.6 lit b AlVG) gilt der Besitzer eines land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes nicht als arbeitslos, wenn der festgestellte Einheitswert S 54.000,- übersteigt. Damit wird ein mit der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG vergleichbarer Wert geschaffen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
631.116 Nebenerwerbsbauer 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-915904 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |