Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Nebenerwerbsbauern : BMAS 30.037/88-9/96 v.27.12.1996

Nach geltender Rechtslage (§ 12 Abs.6 lit b AlVG) gilt der Besitzer eines land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes nicht als arbeitslos, wenn der festgestellte Einheitswert S 54.000,- übersteigt. Damit wird ein mit der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG vergleichbarer Wert geschaffen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
631.116 Nebenerwerbsbauer
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-915904 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage