Friseure: Schnitt bei Abfertigung : Nicht abschaffen, aber in Lohn einrechnen - Gewerkschaft leistet Widerstand

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.881 ÖGB
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
331.2 Lohn
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-915256 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage