Eigenartige Methode : AK bekämpft Kündigungspraxis eines Drogeriekonzerns

Eine ihrer Filialleiterinnen hatte die Unverschämtheit besessen, eine ärztlich bewilligte Kur in Anspruch zu nehmen. Der Verpflichtung, der Mitarbeiterin während dieser Kur den Lohn weiterhin zu bezahlen, versuchte der Drogeriekonzern mit dem "Einsatz" von Testkäuferinnen zu entgehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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