Verzugszinsen für Beiträge bei strittigem Anspruchslohn : VwGH 95/08/0041 v.24.6.1997
Geht man davon aus, dass § 59 Abs 1 ASVG mit dem Ausdruck "Fälligkeit" auf § 58 ASVG Bezug nimmt und die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen kein Verschulden am Verzug erfordert, können die Verzugszinsen auch nicht wegen bloss "kurzfristigen" Zahlungsverzuges nachgesehen werden...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4883)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
336.78 Zins 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Geht man davon aus, dass § 59 Abs 1 ASVG mit dem Ausdruck "Fälligkeit" auf § 58 ASVG Bezug nimmt und die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen kein Verschulden am Verzug erfordert, können die Verzugszinsen auch nicht wegen bloss "kurzfristigen" Zahlungsverzuges nachgesehen werden, weil der Beitragsschuldner nach Vorliegen des Urteils des OGH über den beitragspflichtigen Anspruchslohn alles unternommen habe, um der "neuen" Rechtsmeinung des OGH nachzukommen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |