Verzugszinsen für Beiträge bei strittigem Anspruchslohn : VwGH 95/08/0041 v.24.6.1997
Geht man davon aus, dass § 59 Abs 1 ASVG mit dem Ausdruck "Fälligkeit" auf § 58 ASVG Bezug nimmt und die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen kein Verschulden am Verzug erfordert, können die Verzugszinsen auch nicht wegen bloss "kurzfristigen" Zahlungsverzuges nachgesehen werden...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4883)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
336.78 Zins 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag | Dokument Nr. A-914562 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |