Dienstleistungspflicht und betriebliche Umorganisation : OGH 8 ObA 2108/96z v.12.9.1996
Verweigert es ein leitender Angestellter beharrlich und trotz Hinweis auf die Rechtsfolgen, die inhaltlichen Anspassungen seiner Arbeitspflichten an notwendige Strukturänderungen zu akzeptieren, so setzt er damit die Entlassungsgründe der Verletzung von Dienstpflichten und der Vertrauensunwürdigkeit...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.87 Arbeitsorganisation 65.012 Betriebsorganisation 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verweigert es ein leitender Angestellter beharrlich und trotz Hinweis auf die Rechtsfolgen, die inhaltlichen Anspassungen seiner Arbeitspflichten an notwendige Strukturänderungen zu akzeptieren, so setzt er damit die Entlassungsgründe der Verletzung von Dienstpflichten und der Vertrauensunwürdigkeit. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |