Verlängerung des Beobachtungszeitraumes für Werkstudenteneigenschaft : VwGH 96/08/0157 (früher: 95/08/0087) v.14.1.1997

In welchem Ausmass in solchen atypischen Fällen der sonst massgebliche Zeitraum von 52 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zu verlängern ist, hängt - unter Bedachtnahme auf den Regelungssinn des § 12 Abs.4 AlVG - von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
378.18 Student
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-914072 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage