Umfang der Pflegefreistellung : ASG Wien Cga 194/96t v.10.4.1997, rk
Die Dienstverhinderung muss sich nicht auf den ganzen Tag erstrecken, es genügt eine stundenweise Verhinderung. Der Arbeitnehmer kann daher die Pflegefreistellung auch nur stundenweise in Anspruch nehmen; er ist aber zu einer solchen Einschränkung nicht verpflichtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Pflegeurlaub
331.817 Dienstverhinderung 331.011 Arbeitspflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.817.4 Pflegeurlaub | Dokument Nr. A-913808 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |