Kürzung einer Ministerpension : VfGH B 228/94 v.21.6.1997

Da gemäss § 38 Bezügegesetz (BezG) der Ruhebezug nur in dem Ausmass auszubezahlen ist, um das die Summe der Pensionsbeträge hinter dem Bezug zurückbleibt, der der Bemessung zugrunde gelegt wurde (im vorliegenden Fall ist das der Aktivbezug eines Bundesministers), führt ein diesen Betrag übersteigend...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
342.518 Minister
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-913413 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage