Trotz Untauglichkeit zum Heer einberufen: Kein Kostenersatz : VwGH stellte Militärbehörden in Verfahren kostenmässig günstiger als Beschwerdeführer

VwGH 97/11/0066 v. 5.8.1997.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Fromherz, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.1 Bundesheer
355.212 Wehrpflicht
347.991 Verwaltungsgerichtshof
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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