Zinsenanspruch nach ungerechtfertigter Entlassung : OLG Wien 10 Ra 182/97a v.31.7.1997, Revision unzulässig
Nimmt der Arbeitgeber in einem Grenzfall einen Entlassungsgrund an, ist diese Annahme jedenfalls vertretbar, so dass es für den Zuspruch von erhöhten Zinsen nach § 49a ASGG an den Voraussetzungen fehlt.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
336.78 Zins 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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