Zinsenanspruch nach ungerechtfertigter Entlassung : OLG Wien 10 Ra 182/97a v.31.7.1997, Revision unzulässig

Nimmt der Arbeitgeber in einem Grenzfall einen Entlassungsgrund an, ist diese Annahme jedenfalls vertretbar, so dass es für den Zuspruch von erhöhten Zinsen nach § 49a ASGG an den Voraussetzungen fehlt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
336.78 Zins
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-912844 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage