Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Karenzurlaub : ASG Wien 13 Cga 82/96i v.6.3.1997, Berufung erhoben

Hat die Arbeitnehmerin zwar den Wunsch geäussert, einer Teilzeitbeschäftigung nach Ablauf des ersten Karenzjahres nachgehen zu wollen, ihren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bezüglich Dauer, Ausmass und Lage aber nie ausreichend konkretisiert, steht ihrem Begehren auch keine Antwortpflicht des Arb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
351.83 Mutterschutz
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub Dokument Nr. A-912399 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage