Anwaltshaftung und Falschinformation durch den Klienten : OGH 3 Ob 2417/96d v.29.1.1997
Der Rechtsanwalt darf auf die Richtigkeit der Informationen des Klienten vertrauen, solange sich im verfahren keine erheblichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben. Eine darüber hinausgehende Fürsorglichkeit des Rechtsanwaltes lehnt der OGH ab.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.9)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965 Rechtsanwalt
347.56 Haftpflicht, berufliche 001.9 Information 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.965 Rechtsanwalt | Dokument Nr. A-912260 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |