Anwaltshaftung und Falschinformation durch den Klienten : OGH 3 Ob 2417/96d v.29.1.1997

Der Rechtsanwalt darf auf die Richtigkeit der Informationen des Klienten vertrauen, solange sich im verfahren keine erheblichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben. Eine darüber hinausgehende Fürsorglichkeit des Rechtsanwaltes lehnt der OGH ab.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
347.56 Haftpflicht, berufliche
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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