Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung bei Beendigung von Dienstverhältnissen : Keine Ablöse des Urlaubsanspruches in Geld bei aufrechtem Dienstverhältnis

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses - auf welche Art auch immer - besteht meist noch ein Anspruch auf Urlaub, d.h., dass der Urlaub oder Teile des Urlaubs noch nicht verbraucht sind. In solchen Fällen kann der nicht verbrauchte Urlaub nur in Geld abgegolten werden. In wenigen gewissen Fällen gi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (1 (1997) Nr.9 S.258-263)
VerfasserIn: Trattner, Hans
Ort / Verlag / Datum:01.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
340.134 Gesetzgebung
331.116 Arbeitsverhältnis
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses - auf welche Art auch immer - besteht meist noch ein Anspruch auf Urlaub, d.h., dass der Urlaub oder Teile des Urlaubs noch nicht verbraucht sind. In solchen Fällen kann der nicht verbrauchte Urlaub nur in Geld abgegolten werden. In wenigen gewissen Fällen gibt es überhaupt keine Abgeltung / Aufgrund gesetzlicher Neuerungen haben sich auf diesem Gebiet einige Änderungen ergeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog