Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung bei Beendigung von Dienstverhältnissen : Keine Ablöse des Urlaubsanspruches in Geld bei aufrechtem Dienstverhältnis

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses - auf welche Art auch immer - besteht meist noch ein Anspruch auf Urlaub, d.h., dass der Urlaub oder Teile des Urlaubs noch nicht verbraucht sind. In solchen Fällen kann der nicht verbrauchte Urlaub nur in Geld abgegolten werden. In wenigen gewissen Fällen gi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (1 (1997) Nr.9 S.258-263)
VerfasserIn: Trattner, Hans
Ort / Verlag / Datum:01.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
340.134 Gesetzgebung
331.116 Arbeitsverhältnis
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-911194 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage