Betriebsübung, neueintretende Mitarbeiter und Inhaltsänderung

Mit zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Betriebsübung hatte sich der Oberste Gerichtshof jüngst (8 Ob A 145/97z v.10.7.1997) zu beschäftigen. Die "Rosinentheorie" (SZ 66/47) wird neuerlich abgelehnt; neueintretende Mitarbeiter sind an den Inhalt einer Betriebsübung auch dann...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (1 (1997) Nr.9 S.264-265)
VerfasserIn: Kuhn, Christian
Ort / Verlag / Datum:01.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
340.141 Gewohnheitsrecht
65.012.45 Unternehmensinformation
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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