Betriebsübung, neueintretende Mitarbeiter und Inhaltsänderung
Mit zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Betriebsübung hatte sich der Oberste Gerichtshof jüngst (8 Ob A 145/97z v.10.7.1997) zu beschäftigen. Die "Rosinentheorie" (SZ 66/47) wird neuerlich abgelehnt; neueintretende Mitarbeiter sind an den Inhalt einer Betriebsübung auch dann...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (1 (1997) Nr.9 S.264-265)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 340.141 Gewohnheitsrecht 65.012.45 Unternehmensinformation 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung | Dokument Nr. A-911193 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |