Telekom muss Konkurrenten in ihr Netz lassen : Gericht lehnt Aufschiebung einer Bonner Verfügung ab / Postminister darf nun Preise für Vermietung festlegen

Der Konzern ist verpflichtet, den Mitbewerbern die "letzte Meile" zu den Kunden auch dann zu überlassen, wenn die nicht bereit sind, zusätzliche übertragungstechnische Einrichtungen des Telefonriesen zu nutzen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384 Telekommunikation
347.776 Wettbewerbsrecht
338.85 Monopol
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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