Zeitwidrige Kündigung im Konkurs : OGH 9 Ob A 2014/96h v.14.2.1996

Die Übergangsbestimmung des Art.VIII Abs.3 IRÄG 1994, wonach der am 1.3.1994 in Kraft getretene § 25 KO idF dieses Gesetzes auf Verfahren anzuwenden ist, die nach dem 28.2.1994 eingeleitet wurden, gilt für Konkursverfahren unabhängig davon, ob der Konkurs als Anschlusskonkurs eröffnet wird / Eine zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.3)
VerfasserIn: Reissner, Gert-Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-909335 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage