Bewegende Bewegung : Mediengesetze: Positiv ist, dass sich überhaupt etwas rührt

Angesichts der in Österreich üblichen Verflechtungen und Verfilzungen ist die 26-Prozent-Klausel als Eigentumsbeschränkung für Medienunternehmen zunächst ein bloss optisches Signal. In Wirklichkeit werden solche Anteile (zusammen mit möglichen zehn Prozent an weiteren Sendern) genügen, um einen kräf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Sperl, Gerfried
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.1+654.19F Medienpolitik
654.19 Rundfunk
07 Presse
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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