Ordentliche oder fristlose Kündigung? : Bundesgericht 4C.281/1996 v.10.12.1996 / Mit der Wahl des einen Rechtswegs - Verzicht auf den andern

Wer sich für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses entscheidet, kann darauf später nicht mehr zurückkommen und nachträglich eine fristlose Entlassung aussprechen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 15.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-909075 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage