Das deutsche Kartellrecht wird an Europa angepasst : Rexrodt legt einen Referentenentwurf vor / BDI: Vergangenheitsbezogen und mutlos

In Zukunft müssen alle Zusammenschlüsse von einer Umsatzschwelle von einer Milliarde DM an vor ihrem Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Bislang galt ein Umsatzschwellenwert von 500 Millionen DM als massgeblich für die Anmeldung / Das Bundeskartellamt muss ausserdem in Zukunft nicht nur...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
34.04 Rechtsreform
340.132 Rechtsangleichung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.733 Kartellrecht Dokument Nr. A-909047 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage