Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern wegen Verletzung des ASchG : OGH 1 Ob 81/97m v.18.3.1997

(ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs.3, § 30) / Erbringt der Arbeitgeber den Beweis, dass ein gesundheitlicher Schaden auch bei Einhaltung der Arbeitnehmerschutznormen in gleicher Weise eingetreten wäre, haftet er nicht für den daraus erwachsenden Nachteil.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
347.513 Schadenersatz
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs.3, § 30) / Erbringt der Arbeitgeber den Beweis, dass ein gesundheitlicher Schaden auch bei Einhaltung der Arbeitnehmerschutznormen in gleicher Weise eingetreten wäre, haftet er nicht für den daraus erwachsenden Nachteil.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog