Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern wegen Verletzung des ASchG : OGH 1 Ob 81/97m v.18.3.1997
(ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs.3, § 30) / Erbringt der Arbeitgeber den Beweis, dass ein gesundheitlicher Schaden auch bei Einhaltung der Arbeitnehmerschutznormen in gleicher Weise eingetreten wäre, haftet er nicht für den daraus erwachsenden Nachteil.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
347.513 Schadenersatz 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs.3, § 30) / Erbringt der Arbeitgeber den Beweis, dass ein gesundheitlicher Schaden auch bei Einhaltung der Arbeitnehmerschutznormen in gleicher Weise eingetreten wäre, haftet er nicht für den daraus erwachsenden Nachteil. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |