Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern wegen Verletzung des ASchG : OGH 1 Ob 81/97m v.18.3.1997
(ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs.3, § 30) / Erbringt der Arbeitgeber den Beweis, dass ein gesundheitlicher Schaden auch bei Einhaltung der Arbeitnehmerschutznormen in gleicher Weise eingetreten wäre, haftet er nicht für den daraus erwachsenden Nachteil.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
347.513 Schadenersatz 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-909040 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |