Berufsunfall einer "ausgeliehenen" Arbeitskraft : 4C.343/1996 v.11.6.1997
Die im obligatorischen Unfallversicherungsrecht festgehaltene Beschränkung der Arbeitgeberhaftpflicht bei Berufsunfällen gilt nur für den unmittelbaren, direkt prämienzahlungsverpflichteten Arbeitgeber. Arbeitskräfte "entleihende" Dritte sind laut Bundesgericht nicht bevorrechtet.
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 25.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
331.823 Arbeitsunfall 331.116 Leiharbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Schweiz
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-908245 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |