Betriebsspionage endet vor dem Strafrichter : Das Unrechtsbewusstsein muss geschärft werden / Mehr Vorsorge notwendig

Oft muss man feststellen, dass gerade in Betriebsspionagefällen den Tätern die kriminelle Seite ihres Tuns kaum bewusst ist. Viele Fälle zeichnen sich sogar dadurch aus, dass die Mitnahme oder die Verwendung des fremden Know-hows mit einer gewissen Selbstverständlichkeit geschieht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
VerfasserIn: Eck, Mathias
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.534 Werkspionage
343 Strafrecht
347.776 Wettbewerb, unlauterer
331.77 Angestellte, leitende
331.126 Arbeitsplatzwechsel
Region:International
Deutschland
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Oft muss man feststellen, dass gerade in Betriebsspionagefällen den Tätern die kriminelle Seite ihres Tuns kaum bewusst ist. Viele Fälle zeichnen sich sogar dadurch aus, dass die Mitnahme oder die Verwendung des fremden Know-hows mit einer gewissen Selbstverständlichkeit geschieht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog