Betriebsspionage endet vor dem Strafrichter : Das Unrechtsbewusstsein muss geschärft werden / Mehr Vorsorge notwendig

Oft muss man feststellen, dass gerade in Betriebsspionagefällen den Tätern die kriminelle Seite ihres Tuns kaum bewusst ist. Viele Fälle zeichnen sich sogar dadurch aus, dass die Mitnahme oder die Verwendung des fremden Know-hows mit einer gewissen Selbstverständlichkeit geschieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
VerfasserIn: Eck, Mathias
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.534 Werkspionage
343 Strafrecht
347.776 Wettbewerb, unlauterer
331.77 Angestellte, leitende
331.126 Arbeitsplatzwechsel
Region:International
Deutschland
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Ablageschlagwort: 343.534 Werkspionage Dokument Nr. A-907907 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage