Einvernehmliche Arbeitszeitfestlegung - Ausnahme : OGH 9 Ob A 159/95 b.10.4.1996

Der Arbeitgeber (AG) kann auch dann, wenn die Festlegung der Arbeitszeit nach dem Kollektivvertrag (KollV) einvernehmlich zu erfolgen hat, im Rahmen seines Dierektionsrechtes eine von der bisherigen abweichende Arbeitszeiteinteilung vornehmen, wenn die bisherige Arbeitszeit gegen zwingende Normen ve...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.1)
VerfasserIn: Kürner, Christoph
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-907880 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage