Einvernehmliche Arbeitszeitfestlegung - Ausnahme : OGH 9 Ob A 159/95 b.10.4.1996
Der Arbeitgeber (AG) kann auch dann, wenn die Festlegung der Arbeitszeit nach dem Kollektivvertrag (KollV) einvernehmlich zu erfolgen hat, im Rahmen seines Dierektionsrechtes eine von der bisherigen abweichende Arbeitszeiteinteilung vornehmen, wenn die bisherige Arbeitszeit gegen zwingende Normen ve...
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Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-907880 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |