Sexuelle Belästigung durch Komplimente : ASG Wien 8 Cga 25/962 v.18.6.1996, rk

Einem Kompliment über schöne Augen kann keine beleidigender bzw. diskriminierender Aspekt abgewonnen werden. Der Arbeitnehmerin muss, vielmehr auch "überzogener Sexismus" vorgeworfen werden, wenn sie diese Äusserung derartig verstehen will.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 176.4 Belästigung, sexuelle Dokument Nr. A-907166 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage