Pleitenvorsorge soll besser werden : Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht werden novelliert

Insolvenzrechtlich bessergestellt werden künftig über Kreditbürgschaften mithaftende Ehegatten privater Pleitiers / Kern des neuen Insolvenzrechts bzw. URG ist ein neues Frühwarn- und Sanierungsverfahren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Insolvenz
347.72 Gesellschaftsrecht
34.04 Rechtsreform
65.012.7 Unternehmenskontrolle
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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