Pleitenvorsorge soll besser werden : Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht werden novelliert

Insolvenzrechtlich bessergestellt werden künftig über Kreditbürgschaften mithaftende Ehegatten privater Pleitiers / Kern des neuen Insolvenzrechts bzw. URG ist ein neues Frühwarn- und Sanierungsverfahren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Insolvenz
347.72 Gesellschaftsrecht
34.04 Rechtsreform
65.012.7 Unternehmenskontrolle
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Insolvenz Dokument Nr. A-906913 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage